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VBVG 2026: Was ändert sich für Berufsbetreuer?

Zwei Stufen statt drei, zwei Zeiträume statt fünf, Pauschalen im Schnitt 12,7 % höher. Was die Reform für deinen Klientenstamm bedeutet — mit konkreten Rechenbeispielen.

8 Min Lesezeit·Markus·18. März 2026·Aktualisiert 28. Mai 2026

Das VBVG 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026. Die Reform vereinfacht die Vergütungsstruktur deutlich — und erhöht die Pauschalen im Schnitt um 12,7 %. Was das konkret für deinen Klientenstamm bedeutet, hängt von drei Faktoren ab: deiner Qualifikation, der Wohnform deiner Klienten und der Betreuungsdauer.

1. Weniger Kategorien, klarere Abrechnung

+12,7 %

Durchschnittliche Erhöhung der Stundenpauschalen gegenüber VBVG 2023

Die alte Struktur mit drei Stufen (A, B, C), drei Wohnformen und fünf Zeitstufen ist Geschichte. Das neue VBVG kennt nur noch:

Zwei Vergütungsstufen

  • Stufe 1 — Grundstufe für Betreuer ohne relevanten Hochschulabschluss
  • Stufe 2 — Qualifikationsstufe für Betreuer mit einem für die Betreuung relevanten Hochschulabschluss

Zwei Wohnform-Kategorien

  • Stationäre Einrichtung — Pflegeheim, stationäres betreutes Wohnen, alle Formen mit 24h-Betreuung
  • Andere Wohnform — eigene Wohnung, Wohnen bei Angehörigen, ambulant betreute WG

Zwei Zeitkategorien

  • Erste 12 Monate der Betreuung
  • Ab dem 13. Monat

Das ergibt maximal 8 Kombinationen statt der früheren 45 — ein erheblicher Gewinn für die Planungssicherheit.

Deine konkreten Vergütungsbeträge nach VBVG 2026 — für jeden Klienten einzeln

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2. Was die Übergangsregelung bedeutet

§ 19 VBVG — Übergangsregelung für Bestandsfälle

Betreuungen, die vor dem 1.1.2026 begonnen haben, werden bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode nach dem alten VBVG vergütet. Du musst keinen neuen Gerichtsbeschluss beantragen — die Umstellung auf die neuen Sätze erfolgt kraft Gesetzes zur nächsten Abrechnung.

Praktisch bedeutet das: Prüfe für jeden Bestandsfall, wann die nächste Abrechnung fällig ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten automatisch die neuen Sätze. Fehlende Neuzuordnungen (Wohnform, Zeitkategorie) können zu Rückforderungen führen — nimm dir die Zeit für eine sorgfältige Fallprüfung.

3. Qualifikation als zentrales Kriterium

Die Reform macht den Hochschulabschluss zum einzigen formalen Hebel zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Das ist eine klare Abkehr vom früheren System, das auch über langjährige Berufserfahrung in höhere Vergütungsklassen eingestuft hat.

Was du jetzt prüfen solltest:

  • Ist dein Abschluss für die Betreuertätigkeit relevant? (Sozialarbeit, Rechtswissenschaften, Psychologie, Pädagogik und verwandte Fächer sind in der Regel anerkannt)
  • Hast du den Nachweis parat — Zeugnis oder Urkunde?
  • Falls du noch keinen relevanten Abschluss hast: Welche Auswirkung hat die Einstufung in Stufe 1 auf deine monatliche Vergütung? Der Rechner gibt dir konkrete Zahlen.

Vergleich Stufe 1 vs. Stufe 2: Was der Unterschied für deinen Stamm bedeutet

Jetzt starten

4. Bestandsfälle Schritt für Schritt umstellen

Um die korrekte Einstufung nach VBVG 2026 zu gewährleisten, gehe deine Fälle so durch:

  1. Qualifikation prüfen — Hochschulabschluss ja/nein → Stufe 1 oder 2
  2. Wohnform neu erfassen — stationär oder andere Wohnform? Ambulant betreute WGs sind häufig "andere Wohnform", auch wenn sie in einem Heim-ähnlichen Gebäude liegen — im Zweifelsfall beim Gericht nachfragen
  3. Betreuungsdauer prüfen — läuft der Fall schon über 12 Monate? Dann direkt in die zweite Zeitkategorie
  4. Nächsten Abrechnungstermin notieren — ab dann gelten die neuen Sätze automatisch

Eine fehlerhafte Einstufung kann zu Rückforderungen führen. Plane lieber eine Stunde für die Fallprüfung ein als später Korrekturen zu müssen.

5. Was das für deine Finanzplanung bedeutet

Die durchschnittliche Erhöhung von 12,7 % klingt gut — aber die Verteilung ist ungleich. Fälle in stationären Einrichtungen profitieren stärker, Fälle ohne Hochschulabschluss weniger. Wer seinen Klientenstamm kennt, kann die Auswirkung der Reform auf sein monatliches Einkommen jetzt schon konkret berechnen.

Das Betreuer Cockpit rechnet die VBVG-Vergütung für jeden Klienten einzeln aus — mit Wohnform, Betreuungsdauer und deiner Qualifikationsstufe. Kein Schätzen, keine Excel-Tabellen. Wer die neuen Sätze nicht nur einmalig, sondern laufend im Blick behalten will, lässt sich diese Rechnung am besten mit einer Buchhaltungssoftware für Berufsbetreuer abnehmen — Vergütung, Steuer und Rücklagen in einem System.

Fazit

Das VBVG 2026 vereinfacht, wo das alte Gesetz kompliziert war — und erhöht die Vergütung dabei im Schnitt deutlich. Die Umstellung erfordert eine einmalige Fallprüfung, danach läuft die Abrechnung klarer als zuvor. Nutze die Reform als Anlass, deinen Klientenstamm systematisch zu dokumentieren: Wohnform, Qualifikationsstufe, Betreuungsdauer. Das zahlt sich bei jeder zukünftigen Abrechnung aus.

FAQ

Noch Fragen zum Thema?

Wann gelten die neuen VBVG-Pauschalen?+

Ab dem 1.1.2026. Für Bestandsfälle gilt eine Übergangsregelung nach § 19 VBVG — Betreuungen, die vor diesem Datum begonnen haben, werden bis zu ihrer nächsten Abrechnungsperiode weiter nach dem alten VBVG abgerechnet.

Wer fällt in Vergütungsstufe 2 nach dem neuen VBVG?+

Berufsbetreuer mit einem für die Tätigkeit relevanten Hochschulabschluss. Die genauen Anforderungen an den Nachweis klären die zuständigen Betreuungsgerichte — im Zweifel schriftlich anfragen.

Was bedeuten die zwei Wohnform-Kategorien konkret?+

Stationäre Einrichtung: alle Formen stationärer Pflege, Heime, betreutes Wohnen mit 24h-Betreuung. Andere Wohnform: alles übrige — eigene Wohnung, Wohnen bei Angehörigen, ambulant betreute Wohngemeinschaft.

Wie ändert sich die Zeitstufe bei Bestandsfällen?+

Das neue VBVG kennt nur noch zwei Zeiträume: erste 12 Monate und ab dem 13. Monat. Fälle, die schon länger als 12 Monate laufen, werden direkt der zweiten Zeitkategorie zugeordnet — unabhängig davon, wie lange sie unter dem alten VBVG liefen.

Wie hoch ist die Vergütung nach VBVG 2026 konkret?+

Die Pauschalen variieren nach Wohnform, Qualifikationsstufe und Zeitkategorie. Im Durchschnitt liegen die neuen Sätze 12,7 % über dem alten Niveau. Den exakten Betrag für deinen Fall berechnest du am schnellsten mit dem VBVG-Rechner im Betreuer Cockpit.

Brauche ich für jeden Bestandsfall einen neuen Gerichtsbeschluss?+

Nein — die Reform wirkt kraft Gesetzes. Du musst keinen neuen Beschluss beantragen, aber du solltest deine Akten auf die neue Systematik hin prüfen und bei der nächsten Abrechnung die neuen Sätze anwenden.

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