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Steuern & Sozialversicherung

Steuern als Berufsbetreuer: Was du zurücklegen solltest

Kurz gesagt

Wie viel du zurücklegen solltest, hängt von deinem Gewinn und deiner persönlichen Situation ab. Plane laufende Beiträge und spätere Nachzahlungen getrennt. Bereits bezahlte Beträge sparst du nicht noch einmal an. Entscheidend ist die Differenz: erwartete Jahressteuer minus bezahlte Steuer minus vorhandene Rücklage.

  • Geprüft am 22. Oktober 2026
  • 10 Min Lesezeit
  • Von Markus

Vom Umsatz zum Rest vor Steuer

Modellrechnung 2026 für ein Jahr, bei 48.000 € Umsatz.

  • Umsatz48.000 €
  • Betriebsausgaben (25 %)−12.000 €
  • Gewinn36.000 €
  • Kranken- und Pflegeversicherung (21,1 %)−7.596 €
  • Verbleibend vor Einkommensteuer und Altersvorsorge28.404 €

Einkommensteuer und Altersvorsorge kommen danach noch dazu. Ihre Höhe lässt sich aus dem Umsatz allein nicht ableiten.

Welche Ausgaben musst du einplanen?

Von deinen Einnahmen bezahlst du dein Büro, Versicherungen, Steuern und deinen Lebensunterhalt. Vier Bereiche bestimmen, wie viel Geld dir bleibt.

Diese Bereiche werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Deshalb ist es wichtig, sie getrennt zu erfassen.

  • Betriebsausgaben

    Büro, Software, berufliche Fahrten und Berufshaftpflicht.
  • Kranken- und Pflegeversicherung

    Diese Beiträge gehören zu deiner persönlichen Absicherung.
  • Steuern

    Einkommensteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen. Je nach Situation kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzu.
  • Altersvorsorge

    Auch deine finanzielle Absicherung im Ruhestand braucht einen Platz in deiner Planung.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn?

Dein Umsatz sind die Einnahmen aus deiner Tätigkeit. Davon bezahlst du zunächst die Kosten deines Büros. Was nach den Betriebsausgaben übrig bleibt, ist dein Gewinn.

Die 36.000 Euro stehen dir noch nicht vollständig für private Ausgaben zur Verfügung. Davon musst du auch Versicherungsbeiträge, Einkommensteuer und deine Altersvorsorge finanzieren.

Wie ermittelst du deinen Gewinn?

Als selbstständiger Berufsbetreuer nutzt du in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR. Dabei stellst du deine Betriebseinnahmen den steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben gegenüber. Der Überschuss ist dein Gewinn.

Für die zeitliche Zuordnung zählt grundsätzlich, wann das Geld eingeht oder ausgegeben wird. Ein beantragter Vergütungsbetrag ist deshalb noch kein Zahlungseingang.

Beispiel: Rechnung für ein Jahr
Rechnung für ein JahrBetrag
Einnahmen aus deiner Tätigkeit48.000 €
Abzüglich Betriebsausgaben−12.000 €
Gewinn36.000 €

Welche Steuern fallen auf deine Tätigkeit an?

Einkommensteuer

Deine selbstständige Berufsbetreuung zählt steuerlich zur „sonstigen selbstständigen Arbeit“. Auf die daraus erzielten Einkünfte fällt Einkommensteuer an. Gewerbesteuer fällt für diese Tätigkeit nicht an.

Die Einkommensteuer richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen. Dafür werden neben deinem Gewinn weitere Einkünfte und steuerlich zulässige Abzüge berücksichtigt. Dazu können beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge gehören. Auch deine familiäre Situation kann die Berechnung beeinflussen.

Ob du zusätzlich eine Gewerbeanmeldung brauchst, klärst du mit dem zuständigen Gewerbeamt. Diese Frage ist von der steuerlichen Einordnung zu unterscheiden.

Umsatzsteuer

Die üblichen Leistungen der gerichtlich bestellten Berufsbetreuung sind umsatzsteuerfrei. Dafür berechnest du keine Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer auf zugehörige Einkäufe kannst du grundsätzlich nicht als Vorsteuer zurückholen. Für deine Kostenplanung zählt deshalb der vollständige Rechnungsbetrag.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Gehörst du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft an, kann zusätzlich Kirchensteuer anfallen. Sie beträgt üblicherweise neun Prozent der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent.

Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, ist ein zusätzlicher Betrag zur Einkommensteuer. Er fällt erst oberhalb einer Freigrenze an. Bei Einzelveranlagung liegt diese Freigrenze 2026 grundsätzlich bei 20.350 Euro Einkommensteuer. Das ist die Steuer selbst, nicht dein Umsatz oder Gewinn.

  • Einkommensteuer: ja

    Sie richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen.
  • Umsatzsteuer: keine

    Die üblichen Leistungen der Berufsbetreuung sind umsatzsteuerfrei.
  • Gewerbesteuer: keine

    Für diese Tätigkeit fällt sie nicht an.
  • Kirchensteuer: je nach Mitgliedschaft

    Üblicherweise 9 % der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %.
  • Solidaritätszuschlag: oft nicht

    Er fällt erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer an.

Welche Betriebsausgaben kannst du abziehen?

Betriebsausgaben sind beruflich veranlasste Kosten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Büromiete und Nebenkosten;
  • Software, Telefon und Internet;
  • berufliche Fahrten;
  • Berufshaftpflicht und betrieblicher Rechtsschutz;
  • Büromaterial und Porto;
  • Fortbildungen und Fachliteratur;
  • betriebliche Steuerberatung.

Welche Kosten du in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt abziehen darfst, hängt von der jeweiligen Ausgabe ab. Beim häuslichen Arbeitszimmer und bei gemischt genutzten Gegenständen gelten besondere Voraussetzungen. Das betrifft etwa dein Auto oder ein auch privat genutztes Telefon.

Nicht bei den Betriebsausgaben
Deine persönliche Kranken- und Pflegeversicherung gehört grundsätzlich nicht zu den Betriebsausgaben. Sie wird bei der Einkommensteuer gesondert berücksichtigt.

Weiterlesen: Betriebsausgaben als Berufsbetreuer

Was kostet die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung?

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, richten sich deine Beiträge grundsätzlich nach deinen beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu gehört dein Gewinn aus der Berufsbetreuung. Auch weitere Einnahmen können berücksichtigt werden, beispielsweise aus Vermietung.

Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag enthält einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche. Ohne diesen Anspruch gilt grundsätzlich der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent.

In der Pflegeversicherung beeinflussen unter anderem dein Alter und deine Kinder den Beitrag. Für Kinderlose gilt grundsätzlich ab dem 23. Geburtstag ein Zuschlag.

Ja, es gibt Grenzen. Die Krankenkasse berechnet Beiträge mindestens aus einer festgelegten Mindestsumme. Nach oben gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen oberhalb dieser Grenze erhöhen die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht weiter.

Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich dein Beitrag nach deinem Vertrag.

Beitragssätze 2026
BestandteilBeitragssatz
Gesetzliche Krankenversicherung mit allgemeinem Beitragssatz14,6 %
ZusatzbeitragJe nach Krankenkasse; amtlicher Durchschnitt 2,9 %
Pflegeversicherung ohne Zu- oder Abschläge3,6 %

Gibt es einen Mindest- und Höchstbeitrag?

  • 1.318,33 €
    Mindestbemessungsgrundlage

    pro Monat, 2026. Darunter zahlst du trotzdem Mindestbeiträge.

  • 5.812,50 €
    Beitragsbemessungsgrenze

    pro Monat, 2026. Darüber steigen die Beiträge nicht weiter.

  • 69.750 €
    Beitragsbemessungsgrenze

    pro Jahr, 2026.

Wie sieht eine Beispielrechnung aus?

Die folgende Tabelle zeigt drei vereinfachte Jahresbeispiele. Wir nehmen an:

  • Betriebsausgaben von 25 Prozent des Umsatzes;
  • freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit 14,6 Prozent;
  • einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent;
  • Pflegeversicherung von 3,6 Prozent;
  • keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen.

Im mittleren Beispiel betragen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge rechnerisch rund 633 Euro im Monat. Zusätzlich musst du Einkommensteuer und Altersvorsorge einplanen.

Wie hoch deine Einkommensteuer ausfällt, lässt sich aus dem Umsatz allein nicht ableiten.

Drei vereinfachte Jahresbeispiele (Modellrechnung 2026)
Position pro JahrBeispiel 1Beispiel 2Beispiel 3
Umsatz30.000 €48.000 €70.000 €
Betriebsausgaben−7.500 €−12.000 €−17.500 €
Gewinn22.500 €36.000 €52.500 €
Kranken- und Pflegeversicherung, gerundet−4.748 €−7.596 €−11.078 €
Verbleibend vor Einkommensteuer und Altersvorsorge17.752 €28.404 €41.422 €
Modellannahmen, keine Durchschnittswerte aller Berufsbetreuer. Deine Betriebsausgaben und Versicherungsbeiträge können anders ausfallen.

Wie wirkt sich deine Altersvorsorge auf die Steuer aus?

Altersvorsorge ist zunächst Geld, das du für deinen Ruhestand einplanst. Ob deine Einzahlungen die Einkommensteuer mindern, hängt von der Vorsorgeform ab.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer steuerlich anerkannten Basisrente können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Wenn du Geld auf einem Sparkonto oder in einem gewöhnlichen Wertpapierdepot ansparst, entsteht dadurch allein kein entsprechender Sonderausgabenabzug.

Für deine Planung sind deshalb zwei Fragen wichtig:

  • Wie viel möchtest oder musst du für das Alter einzahlen?
  • Welcher Teil davon wird steuerlich berücksichtigt?
Rentenversicherungspflicht: individuell klären
Ob für dich als selbstständiger Berufsbetreuer eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht, solltest du individuell klären lassen. Die Deutsche Rentenversicherung und der Berufsverband BdB vertreten dazu unterschiedliche Auffassungen. Eine mögliche Befreiung hängt von zusätzlichen Voraussetzungen und einem Antrag ab.

Wann musst du Einkommensteuer bezahlen?

Das Finanzamt kann bereits im Gründungsjahr Vorauszahlungen festsetzen. Damit zahlst du während des Jahres einen Teil deiner voraussichtlichen Einkommensteuer.

Die regulären Termine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Welche Beträge für dich gelten, steht im Vorauszahlungsbescheid.

Am Anfang verwendet das Finanzamt unter anderem deine Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Später orientiert es sich grundsätzlich an der letzten Steuerveranlagung. Entwickelt sich dein Gewinn deutlich anders, kannst du eine Anpassung beantragen.

Nach deiner Steuererklärung wird abgerechnet: Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Je nach Ergebnis erhältst du eine Erstattung oder musst nachzahlen.

Steuerkalender: Vorauszahlungen und Abrechnung

  1. 10. März
    Vorauszahlung
  2. 10. Juni
    Vorauszahlung
  3. 10. September
    Vorauszahlung
  4. 10. Dezember
    Vorauszahlung
  5. Nach der Steuererklärung
    Steuerbescheid
    Erstattung oder Nachzahlung. Geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet.
  6. Bei neuen Bescheiden
    Planung prüfen
    Steuer- und Beitragsbescheide können deinen Finanzierungsbedarf verändern.

Wie viel solltest du zusätzlich zurücklegen?

Unterscheide zwischen laufenden Zahlungen und Geld für spätere Zahlungen. Deine Krankenversicherung bezahlst du normalerweise jeden Monat. Auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen können bereits während des Jahres fällig werden.

Diese bezahlten Beträge musst du für denselben Zeitraum nicht noch einmal vollständig ansparen. Eine Rücklage brauchst du für die erwarteten Zahlungen, die noch offen sind.

Beispiel für eine Steuerrücklage

Du rechnest für das Jahr mit 6.000 Euro Einkommensteuer. Davon hast du bereits 2.000 Euro vorausgezahlt. Für die übrigen 4.000 Euro musst du noch Geld einplanen. Liegen dafür bereits 1.500 Euro auf deinem Rücklagenkonto, fehlen noch 2.500 Euro.

Anstehende Vorauszahlungen bestreitest du aus diesem eingeplanten Geld. Nach jeder Zahlung aktualisierst du deine Rechnung. Mögliche Nachzahlungen aus früheren Jahren planst du zusätzlich ein.

Beispiel: Du rechnest mit 6.000 Euro Einkommensteuer im Jahr

  1. 6.000 €
    Erwartete Jahressteuer
  2. −
  3. − 2.000 €
    Bereits bezahlte Steuer
  4. −
  5. − 1.500 €
    Vorhandene Rücklage
  6. =
  7. = 2.500 €
    Noch aufzubauende Rücklage
  • Bezahlt: 2.000 €
  • Schon angespart: 1.500 €
  • Noch aufzubauen: 2.500 €
Die Formel
Erwartete Jahressteuer − bereits bezahlte Steuer − vorhandene Rücklage = noch aufzubauende Rücklage

Wie behältst du deine Rücklagen im Blick?

Diese fünf Schritte helfen dir im Alltag.

Ein hoher Kontostand bedeutet noch nicht, dass der gesamte Betrag für private Ausgaben verfügbar ist. Ein Teil kann bereits für Steuern und Beiträge benötigt werden.

  1. 1

    Erfasse Einnahmen und Ausgaben laufend.

    So erkennst du, wie sich dein Gewinn entwickelt.
  2. 2

    Aktualisiere deine Jahresprognose.

    Berücksichtige neue Betreuungen und veränderte Kosten.
  3. 3

    Notiere bereits bezahlte Steuern und Beiträge.

    So vermeidest du Doppelzählungen.
  4. 4

    Halte Geld für offene Zahlungen bereit.

    Ein separates Rücklagenkonto kann die Übersicht erleichtern.
  5. 5

    Prüfe die Planung bei neuen Bescheiden.

    Steuer- und Beitragsbescheide können deinen Finanzierungsbedarf verändern.

Wie unterstützt dich Betreuer Cockpit dabei?

Betreuer Cockpit verbindet deine Vergütungsplanung mit deinen Betriebsausgaben, Steuern und Versicherungsbeiträgen. Du siehst, wie sich dein Gewinn voraussichtlich entwickelt und welche Beträge für kommende Zahlungen eingeplant werden sollten.

Die Liquiditätsvorschau zeigt außerdem den erwarteten Kontoverlauf. So erkennst du, wann Geld verfügbar ist und wann größere Zahlungen anstehen. Auf dieser Grundlage planst du, welchen Betrag du dir monatlich für deinen Lebensunterhalt auszahlen möchtest.

Wie viel Umsatz dein Klientenstamm bringt, zeigt dir der VBVG-Rechner 2026. Wie daraus ein Einkommen wird, steht auf der Seite Was verdient ein Berufsbetreuer?

Häufige Fragen zu Steuern als Berufsbetreuer

Wie viel sollte ich als Berufsbetreuer für Steuern zurücklegen?
Das hängt von deinem Gewinn und deiner persönlichen Situation ab. Rechne so: erwartete Jahressteuer minus bereits bezahlte Steuer minus vorhandene Rücklage. Das Ergebnis ist der Betrag, den du noch aufbauen musst.
Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?
Die regulären Termine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Welche Beträge für dich gelten, steht im Vorauszahlungsbescheid.
Bin ich als Berufsbetreuer Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Steuerlich zählt deine Berufsbetreuung zur sonstigen selbstständigen Arbeit. Gewerbesteuer fällt dafür nicht an. Ob du zusätzlich eine Gewerbeanmeldung brauchst, klärst du mit dem zuständigen Gewerbeamt.
Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Die üblichen Leistungen der gerichtlich bestellten Berufsbetreuung sind umsatzsteuerfrei. Du berechnest dafür keine Umsatzsteuer. Vorsteuer auf zugehörige Einkäufe kannst du grundsätzlich nicht zurückholen.
Was kostet die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige?
Für 2026 gelten 14,6 % allgemeiner Beitragssatz, dazu der Zusatzbeitrag deiner Kasse mit einem amtlichen Durchschnitt von 2,9 %, und 3,6 % Pflegeversicherung ohne Zu- oder Abschläge. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 Euro im Jahr.
Fällt für mich Solidaritätszuschlag an?
Der Soli fällt erst oberhalb einer Freigrenze an. Bei Einzelveranlagung liegt sie 2026 grundsätzlich bei 20.350 Euro Einkommensteuer. Das ist die Steuer selbst, nicht dein Umsatz oder Gewinn.
Muss ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Ob eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht, solltest du individuell klären lassen. Die Deutsche Rentenversicherung und der Berufsverband BdB vertreten dazu unterschiedliche Auffassungen. Eine mögliche Befreiung hängt von zusätzlichen Voraussetzungen und einem Antrag ab.

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