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Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG · Stand 1. Januar 2026

Vergütungstabelle für Berufsbetreuer 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten 16 monatliche Fallpauschalen. Welche davon du abrechnest, hängt an vier Merkmalen: der Wohnform des Betreuten, deiner Vergütungsstufe, dem Vermögensstatus des Betreuten und der Betreuungsdauer. Die vollständige Tabelle steht direkt unter diesem Absatz.

Die 16 Monatspauschalen im Überblick

Alle Beträge sind Monatspauschalen in Euro. Die Spalte „Monat 1–12“ gilt für die ersten zwölf Betreuungsmonate, die Spalte „ab Monat 13“ für jeden weiteren Betreuungsmonat.

Andere Wohnform

Der Betreute lebt außerhalb einer stationären Einrichtung.

Monatliche VBVG-Fallpauschalen ab 2026 — Andere Wohnform, nach Vergütungsstufe, Vermögensstatus und Betreuungsdauer
VergütungsstufeVermögenMonat 1–12ab Monat 13
Grundstufe (Stufe 1)mittellos247,00 €144,00 €
Grundstufe (Stufe 1)vermögend325,00 €192,00 €
Qualifikationsstufe (Stufe 2)mittellos324,00 €190,00 €
Qualifikationsstufe (Stufe 2)vermögend427,00 €250,00 €

Stationäre Einrichtung oder gleichgestellte Wohnform

Der Betreute lebt in einem Heim oder einer gleichgestellten Wohnform.

Monatliche VBVG-Fallpauschalen ab 2026 — Stationäre Einrichtung oder gleichgestellte Wohnform, nach Vergütungsstufe, Vermögensstatus und Betreuungsdauer
VergütungsstufeVermögenMonat 1–12ab Monat 13
Grundstufe (Stufe 1)mittellos208,00 €98,00 €
Grundstufe (Stufe 1)vermögend233,00 €115,00 €
Qualifikationsstufe (Stufe 2)mittellos275,00 €130,00 €
Qualifikationsstufe (Stufe 2)vermögend305,00 €155,00 €

Rechtsgrundlage: die Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG in Verbindung mit § 9 VBVG, jeweils in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung. Die Werte auf dieser Seite stammen aus derselben Quelle wie die Berechnung im VBVG-Rechner — es gibt genau eine hinterlegte Tabelle.

Was bedeutet die Tabelle für deinen Klientenstamm?

Trag Wohnform, Vermögensstatus und Betreuungsbeginn deiner Klienten ein — der VBVG-Rechner setzt jeden Fall auf die passende Pauschale, addiert sie zum Jahresumsatz und zieht Steuer, Sozialversicherung und Betriebsausgaben ab. Am Ende steht, was dir bleibt.

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Die vier Merkmale, die den Betrag bestimmen

Wohnform

Das VBVG unterscheidet zwei Wohnformen: die stationäre Einrichtung samt gleichgestellter Wohnformen und die andere Wohnform, in der der Betreute außerhalb einer stationären Einrichtung lebt. In jeder Kombination aus Stufe, Vermögensstatus und Zeitstufe liegt die Pauschale der anderen Wohnform über der stationären.

Vergütungsstufe

Seit 2026 gibt es zwei Stufen statt der früheren drei Tabellen A, B und C. Die Qualifikationsstufe (Stufe 2) setzt eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung voraus (§ 8 Abs. 2 VBVG n. F.). Fehlt dieser Abschluss, gilt die Grundstufe (Stufe 1) — auch bei einer abgeschlossenen Lehre. In der alten Systematik entspricht die Qualifikationsstufe der Tabelle C, die Grundstufe den Tabellen A und B.

Vermögensstatus

Mittellosigkeit bemisst sich nach § 1880 BGB ausschließlich am Vermögen des Betreuten; sein Einkommen bleibt dabei außer Betracht. Als Schonvermögen sind seit dem 1. Januar 2023 10.000 € anrechnungsfrei (§ 90 SGB XII i. V. m. der Barbetragsverordnung). Der Status entscheidet auch darüber, an wen du deine Rechnung richtest: Bei mittellosen Betreuten rechnest du gegenüber der Staatskasse ab, bei vermögenden direkt gegenüber dem Betreuten.

Betreuungsdauer

Die Betreuungsmonate 1 bis 12 werden nach der höheren Pauschale vergütet, ab dem 13. Betreuungsmonat gilt der niedrigere Satz. Damit bleiben von der früheren Staffelung in fünf Stufen (Monate 1–3, 4–6, 7–12, 13–24, ab 25) noch zwei übrig; die fünf Stufen gelten weiterhin für Betreuungsmonate bis Ende 2025.

Ein Betreuungsmonat ist dabei etwas anderes als ein Kalendermonat: Er beginnt am Tag nach der Bestellung und endet an der gleichen Kalenderzahl im Folgemonat (§§ 187, 188 BGB). Wer am 10. März bestellt wird, dessen erster Betreuungsmonat läuft vom 11. März bis zum 10. April.

Der Stichtag entscheidet über den ganzen Monat

Zieht ein Betreuter im laufenden Betreuungsmonat in ein Heim, oder ändert sich sein Vermögensstatus durch eine Erbschaft, zählt der Zustand am letzten Tag des Betreuungsmonats (§ 9 Abs. 4 VBVG — Satz 1 für das Vermögen, Satz 2 für die Wohnform). Der ganze Monat folgt damit dem Stichtag.

Ab wann die Tabelle gilt

Die Beträge dieser Seite gelten für jeden Betreuungsmonat, der ab dem 1. Januar 2026 beginnt. Ein Betreuungsmonat, der noch 2025 begonnen hat, wird vollständig nach altem Recht vergütet — auch wenn er bis in den Januar 2026 hineinreicht (§ 19 VBVG n. F.). Ein Betreuungsmonat, der am 10. Dezember 2025 beginnt, läuft demnach bis zum 9. Januar 2026 nach der alten Tabelle; erst der Folgemonat ab dem 10. Januar rechnet nach dieser hier.

Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung von 7,50 € je geführter Betreuung und angefangenem Kalendermonat galt nach § 2 BetrInASG ausschließlich für die Kalendermonate Januar 2024 bis Dezember 2025. Ab Januar 2026 rechnest du mit den Pauschalen dieser Tabelle. Wie sich die Beträge gegenüber der alten Tabelle entwickelt haben, rechnet der Beitrag VBVG 2026: was sich ändert an Beispielen durch.

Geltendmachung

Die Vergütung kannst du nach Ablauf von jeweils drei Betreuungsmonaten geltend machen (§ 14 Abs. 1 VBVG). Auch bei einer Dauerfestsetzung erfolgt die Auszahlung quartalsweise (§ 292 Abs. 2 FamFG i. V. m. § 14 Abs. 2 VBVG). Aus zwölf Betreuungsmonaten werden damit vier Abrechnungsblöcke im Jahr.

Häufige Fragen zur Vergütungstabelle 2026

Wie hoch ist die Betreuervergütung 2026?
Die monatliche Fallpauschale liegt zwischen 98,00 € und 427,00 €. Welcher der 16 Werte für einen Betreuten gilt, ergibt sich aus vier Merkmalen: Wohnform, deiner Vergütungsstufe, dem Vermögensstatus des Betreuten und der Betreuungsdauer.
Ab wann gelten die neuen VBVG-Pauschalen?
Für jeden Betreuungsmonat, der ab dem 1. Januar 2026 beginnt. Ein Betreuungsmonat, der noch 2025 begonnen hat, wird vollständig nach altem Recht vergütet — auch wenn er in den Januar 2026 hineinreicht (§ 19 VBVG n. F.).
Wann greift der niedrigere Satz?
Ab dem 13. Betreuungsmonat. Gezählt werden Betreuungsmonate ab der Bestellung, nicht Kalendermonate: Der erste Betreuungsmonat beginnt am Tag nach der Bestellung und endet an der gleichen Kalenderzahl im Folgemonat (§§ 187, 188 BGB). Ab 2026 gibt es nur noch diese zwei Zeitstufen — die frühere Staffelung in fünf Stufen (Monate 1–3, 4–6, 7–12, 13–24, ab 25) gilt für Betreuungsmonate bis Ende 2025.
Wer wird nach der Qualifikationsstufe vergütet?
Die Qualifikationsstufe (Stufe 2) setzt eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung voraus (§ 8 Abs. 2 VBVG n. F.). Fehlt dieser Abschluss, gilt die Grundstufe (Stufe 1).
Was bedeutet mittellos?
Mittellosigkeit bemisst sich nach § 1880 BGB ausschließlich am Vermögen des Betreuten; sein Einkommen bleibt dabei außer Betracht. Als Schonvermögen sind seit dem 1. Januar 2023 10.000 € anrechnungsfrei (§ 90 SGB XII i. V. m. der Barbetragsverordnung). Bei mittellosen Betreuten rechnest du gegenüber der Staatskasse ab, bei vermögenden direkt gegenüber dem Betreuten.
Welcher Wert gilt, wenn ein Betreuter mitten im Monat umzieht?
Maßgeblich ist der Zustand am letzten Tag des Betreuungsmonats (§ 9 Abs. 4 VBVG) — Satz 1 für den Vermögensstatus, Satz 2 für die Wohnform. Der ganze Monat folgt damit dem Stichtag.
Wann kannst du die Vergütung geltend machen?
Nach Ablauf von jeweils drei Betreuungsmonaten (§ 14 Abs. 1 VBVG). Auch bei einer Dauerfestsetzung erfolgt die Auszahlung quartalsweise (§ 292 Abs. 2 FamFG i. V. m. § 14 Abs. 2 VBVG).
Gibt es 2026 weiterhin die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung?
Die Sonderzahlung von 7,50 € je geführter Betreuung und angefangenem Kalendermonat galt nach § 2 BetrInASG ausschließlich für die Kalendermonate Januar 2024 bis Dezember 2025. Ab Januar 2026 rechnest du mit den Pauschalen dieser Tabelle.

Diese Seite gibt den Gesetzesstand wieder und ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall durch das zuständige Betreuungsgericht.

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