Betreuer Cockpit
FunktionenWerkzeugePreiseWissen
Login14 Tage testen
Stand 2026 · Geld & Steuern

Betriebsausgaben als Berufsbetreuer: Diese Kosten kannst du absetzen

Kurz gesagt

Fahrtkosten, Büro, Fachsoftware und Berufshaftpflicht gehören zu den typischen Kosten eines Betreuungsbüros. Soweit sie betrieblich veranlasst sind, mindern sie deinen steuerlichen Gewinn. Bei gemischter Nutzung zählt der betriebliche Anteil. Deine eigene Krankenversicherung und die private Lebenshaltung gehören dagegen grundsätzlich nicht zu den Betriebsausgaben.

  • Geprüft am 22. Oktober 2026
  • 9 Min Lesezeit
  • Von Steffi

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch deine selbstständige Tätigkeit entstehen (§ 4 Abs. 4 EStG). Du brauchst sie zum Beispiel für Arbeitsmittel, die Organisation deines Büros oder beruflich veranlasste Fahrten.

In der Einnahmenüberschussrechnung stellst du Betriebseinnahmen und abzugsfähige Betriebsausgaben nach den steuerlichen Regeln gegenüber (§ 4 Abs. 3 EStG). Dazu gehören Abschreibungen, private Nutzungsanteile und besondere Abzugsregeln. Eine einfache Rechnung „Einnahmen minus Ausgaben“ reicht deshalb nicht immer.

Deine Betreuungsleistungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG). Für diese Tätigkeit ziehst du deshalb keine Vorsteuer ab. Die gezahlte Umsatzsteuer gehört dann zu deinem Aufwand.

Welche Kosten kommen infrage?

Nicht jede Zahlung wird sofort vollständig als Betriebsausgabe berücksichtigt. Bei Anschaffungen können zum Beispiel Abschreibungsregeln gelten.

Typische Kosten eines Betreuungsbüros
BereichBeispieleWorauf du achtest
Fahrten und FahrzeugKlientenbesuche, Gerichtstermine, berufliche FahrtenPrivatfahrzeug, Betriebsvermögen und Wege zur Betriebsstätte unterscheiden
Büro und ArbeitsmittelBüromiete, Schreibtisch, Computer, DruckerBetriebliche Nutzung und mögliche Abschreibung
Arbeiten zu HauseHäusliches Arbeitszimmer oder TagespauschaleDie jeweiligen Voraussetzungen prüfen
Software und KommunikationFachsoftware, Büroprogramme, Telefon, InternetPrivate Nutzungsanteile berücksichtigen
Betriebliche VersicherungenVermögensschadenhaftpflicht, betrieblicher RechtsschutzBetriebliche und private Absicherung trennen
FortbildungFachseminare und beruflich veranlasste WeiterbildungBezug zur Tätigkeit und Nachweise
Laufender BürobedarfPorto, Papier und FachliteraturBelege und nachvollziehbare Zuordnung
SteuerberatungBetriebliche Gewinnermittlung und zugehörige BeratungPrivate Leistungsanteile unterscheiden
Kontenzuordnung nach SKR04

So ordnet das Cockpit Ausgaben im Kontenrahmen SKR04 zu. Stimme die Konten mit deiner eigenen Buchhaltung oder deiner Steuerberatung ab.

  • Miete6310
  • Häusliches Arbeitszimmer6348
  • Nebenkosten (Gas, Strom, Wasser)6325
  • Software & Lizenzen6837
  • Telefon & Internet6805
  • IT-Zubehör & Verbrauch6495
  • IT-/Büro-Hardware (GWG)6260
  • Versicherungen6400
  • Fortbildung6821
  • Reisekosten6670
  • Verwaltung & Büro6850
  • Porto & Versand6800
  • Bürobedarf6815
  • Reinigung & Instandhaltung6330
  • Buchführung & Steuerberatung6830
  • Kfz-Leasing6560
  • Kfz-Betriebskosten6530
  • Kfz-Steuer6570
  • Kfz-Wartung & Reparatur6540
  • Kfz-Versicherung6520
  • Sonstige Betriebsausgaben6300
  • Personalkosten6000
  • Kontoführung & Zahlungsverkehr6855
  • Rechts- & Beratungskosten6825
  • Verbandsbeiträge6420
  • Fachliteratur & Zeitschriften6820

Wie setzt du Auto, Arbeitszimmer und Anschaffungen ab?

Fahrten richtig einordnen

Fahrten zu Klienten, zum Gericht oder zur Behörde sind betriebliche Auswärtstätigkeiten. Fahrten zwischen Wohnung und einer Betriebsstätte, etwa deinem angemieteten Büro, behandelt das Steuerrecht anders. Dafür gilt die Entfernungspauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG). Die steuerliche Einordnung entscheidet, welche Regel greift.

Tagespauschale für das Homeoffice

Im Regelfall arbeitest du an dem Tag überwiegend zu Hause und suchst keine erste Tätigkeitsstätte auswärts auf. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, zählt der Tag auch mit auswärtigen Terminen. Eine Tätigkeit zu Hause brauchst du in beiden Fällen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt eine Wertgrenze von 800 € ohne enthaltene Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 2 EStG). Das gilt für die Grenzprüfung auch ohne Vorsteuerabzugsrecht. Ein selbstständig nutzbarer Gegenstand für 952 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer kann daher die Wertgrenze einhalten. Ohne Vorsteuerabzug gehört die Umsatzsteuer zum abzugsfähigen Aufwand.

  • Auto

    Bleibt dein Auto im Privatvermögen, setzt du für betriebliche Fahrten 0,30 € je gefahrenem Kilometer an. Nutzt du es zu mehr als 50 % betrieblich, gehört es zum Betriebsvermögen. Dann zählen die tatsächlichen Kosten. Die Privatnutzung bewertest du nach der 1-%-Regel oder per Fahrtenbuch.
  • Arbeiten zu Hause

    Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, gelten die tatsächlichen Kosten oder 1.260 € im Jahr. Sonst kommt die Tagespauschale von 6 € in Betracht, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG).
  • Anschaffungen

    Computerhardware darfst du mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen (BMF-Schreiben vom 22.02.2022). Nutzt du ein Gerät auch privat, zählt nur der betriebliche Anteil.

Was bleibt privat?

Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung gehört grundsätzlich zur persönlichen Absicherung. Entsprechendes gilt für deine private Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese Beiträge können je nach Versicherungsart und unter Voraussetzungen als Sonderausgaben zählen (§ 10 EStG). In die Gewinnermittlung deines Büros gehören sie nicht.

Für deine Finanzplanung brauchst du beide Bereiche: betriebliche Ausgaben und persönliche Verpflichtungen. Halte sie bei der Erfassung getrennt.

Gemischte Ausgaben

Telefon, Internet und andere Arbeitsmittel nutzt du oft beruflich und privat. Erfasse dafür einen nachvollziehbaren betrieblichen Anteil. Eine private Mitbenutzung schließt einen Abzug nicht immer aus. Sie erlaubt aber auch keinen pauschalen vollständigen Abzug.

Was bedeutet „absetzen“ für dein Geld?

Wie viel Einkommensteuer du sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % senkt eine Ausgabe von 100 € deine Steuer um rund 30 €. Die übrigen 70 € trägst du selbst.

Unterscheide außerdem zwischen Zahlung und steuerlicher Berücksichtigung. Eine Anschaffung belastet dein Konto beim Bezahlen. Der steuerliche Abzug kann anderen Regeln folgen, etwa bei Abschreibungen.

Absetzen ist keine Erstattung
Absetzen bedeutet nicht, dass du die Ausgabe vollständig vom Finanzamt zurückbekommst. Sie mindert deinen steuerlichen Gewinn und kann dadurch deine Steuer senken.

Wie unterscheiden sich die Kosten je nach Arbeitsweise?

Die größten Unterschiede entstehen bei Raumkosten, Personal, Fahrten und Ausstattung. Die Tabelle zeigt, welche Posten in welcher Arbeitsweise dazukommen. Sie nennt bewusst keine Beträge, weil diese von Region, Bestand und Ausstattung abhängen.

Was dir nach Ausgaben, Steuern und Beiträgen bleibt, rechnet der Artikel Was verdient ein Berufsbetreuer? durch.

Drei Arbeitsweisen, Modellannahmen ohne Beträge
ArbeitsweiseRaumkostenPersonalFahrtenAusstattung
Büro zu Hause, ohne BeschäftigteArbeitszimmer oder Tagespauschalekeinenur AuswärtstermineComputer, Telefon, Software
Angemietetes Büro, ohne BeschäftigteMiete und NebenkostenkeineAuswärtstermine und Weg zum BüroBüroeinrichtung, Computer, Software
Büro mit angestellter UnterstützungMiete für mehrere ArbeitsplätzeLohn und ArbeitgeberanteileAuswärtstermine und Weg zum Büroweitere Arbeitsplätze und Lizenzen

Wie plant das Betreuer Cockpit deine Betriebsausgaben?

Beginne mit deinen eigenen Verträgen und Rechnungen. Welche Zahlungen fallen monatlich an, welche jährlich oder quartalsweise? Welche Anschaffungen stehen bevor, und welche Kosten verändern sich mit deinem Bestand?

Im Cockpit siehst du deine laufende Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und deine wirtschaftliche Entwicklung bereits während des Jahres. Damit verbindest du die Vorbereitung deiner Buchhaltung mit der Frage, was finanziell für dich übrig bleibt.

Belegerfassung und DATEV-Export sind für den Profi-Modus geplant. Der heutige Funktionsumfang enthält sie noch nicht. Wie sich das Cockpit von einer Buchhaltungssoftware unterscheidet, steht im Artikel Cockpit oder Buchhaltungssoftware.

  • Ausgaben planen

    Du planst deine Ausgaben nach Kategorien und vergleichst sie mit den tatsächlich erfassten Werten.
  • Bankumsätze übernehmen

    Im Profi-Modus übernimmst du Bankumsätze und ordnest sie zu.
  • Zuordnung prüfen

    Erkannte Buchungen werden Kategorien und Sachkonten zugeordnet. Du kannst die Zuordnung prüfen und korrigieren.
  • Rücklagen früher erkennen

    Ausgaben fließen in Gewinn, Steuerprognose und verfügbare Mittel ein. So erkennst du zusätzlichen Rücklagenbedarf früher.

Acht Fehler, die du vermeiden solltest

Zur Aufbewahrung: Bücher und Aufzeichnungen bewahrst du zehn Jahre auf, Buchungsbelege acht Jahre und empfangene Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO). Läuft für eine Steuer die Festsetzungsfrist noch, verlängert sich die Aufbewahrung.

  1. 1

    Krankenversicherung als Betriebsausgabe buchen

    Sie gehört zur privaten Absicherung.
  2. 2

    Privat genutzte Geräte voll absetzen

    Es zählt nur der betriebliche Anteil.
  3. 3

    1-%-Regel ohne Betriebsvermögen anwenden

    Sie setzt mehr als 50 % betriebliche Nutzung voraus.
  4. 4

    Wege zum Büro wie Klientenbesuche behandeln

    Für Wege zur Betriebsstätte gilt die Entfernungspauschale.
  5. 5

    Homeoffice-Pauschale ohne Voraussetzungen ansetzen

    Prüfe Mittelpunkt, Tagespauschale und Arbeitsplatz.
  6. 6

    GWG-Grenze mit dem Bruttobetrag prüfen

    Die 800 € gelten ohne enthaltene Umsatzsteuer.
  7. 7

    Belege zu früh wegwerfen

    Die Fristen richten sich nach der Dokumentart.
  8. 8

    Ausgaben erst am Jahresende sortieren

    Dann fehlt dir unterjährig der Überblick für Rücklagen.

Häufige Fragen zu Betriebsausgaben als Berufsbetreuer

Welche Betriebsausgaben kann ich als Berufsbetreuer absetzen?
Typisch sind Fahrtkosten, Büro oder Arbeitszimmer, Computer und Fachsoftware, Telefon und Internet, die Vermögensschadenhaftpflicht, Fortbildungen, Bürobedarf und Steuerberatung. Abziehbar ist, was betrieblich veranlasst ist. Bei gemischter Nutzung zählt der betriebliche Anteil.
Muss ich als Berufsbetreuer Umsatzsteuer zahlen?
Für deine Betreuungsleistungen in der Regel nicht: Sie sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG befreit. Dafür ziehst du für diese Tätigkeit keine Vorsteuer ab. Die gezahlte Umsatzsteuer gehört dann zu deinem Aufwand. Andere Umsätze prüfst du gesondert.
Gehört die Krankenversicherung zu den Betriebsausgaben?
Nein. Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung gehört zur privaten Absicherung, ebenso Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Versicherungsart können solche Beiträge unter Voraussetzungen als Sonderausgaben zählen. In die Gewinnermittlung gehören sie nicht.
Kann ich mein Homeoffice als Berufsbetreuer absetzen?
Unter Voraussetzungen. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, gelten die tatsächlichen Kosten oder 1.260 € im Jahr. Sonst kommt die Tagespauschale von 6 € in Betracht, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG).
Wie setze ich mein Auto als Berufsbetreuer ab?
Bleibt das Auto im Privatvermögen, setzt du für betriebliche Fahrten 0,30 € je gefahrenem Kilometer an. Nutzt du es zu mehr als 50 % betrieblich, gehört es zum Betriebsvermögen. Dann zählen die tatsächlichen Kosten, und die Privatnutzung wird nach der 1-%-Regel oder per Fahrtenbuch bewertet.
Historische Branchenbefragung
Der BdB hat seine Mitglieder vom 1. Dezember 2022 bis 2. Februar 2023 zu den Bürokosten der Jahre 2019 und 2022 befragt. 439 Fragebögen enthielten Kostenangaben. Die Studie gibt Anhaltspunkte, ist aber keine Kostenerhebung für 2026 und ersetzt keine eigene Planung. Rechtsstand dieses Artikels: Oktober 2026. Er ersetzt keine Steuerberatung.

Plane deine Betriebsausgaben mit dem Blick aufs Ganze

Im Cockpit fließen deine Ausgaben gemeinsam mit erwarteter Vergütung, Steuern und Versicherungsbeiträgen in die Finanzplanung ein.

Meine Betriebsausgaben im Cockpit planen →

Ab 20,75 € im Monat zzgl. USt. bei jährlicher Zahlung

Betreuer Cockpit

Die Finanzsoftware für Berufsbetreuer.

Rechnet mit den Fallpauschalen, zieht Steuern, Rücklagen und Kosten ab — und zeigt, was als Gehalt bleibt.

Produkt

  • Funktionen
  • Software für Berufsbetreuer
  • Werkzeuge für Berufsbetreuer
  • Preise & kostenlos testen

Ressourcen

  • Berufsbetreuer werden
  • Wissen
  • FAQ

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • AVV
  • Widerruf
© 2026 Micro-SaaS Factory UG (haftungsbeschränkt). Alle Rechte vorbehalten.